Buch: Ensmann et al 2011, die verantwortliche Elektrofachkraft

(Elektro-)Reparaturen in ehrenamtlichen Initiativen – Haftung und Verantwortung (1.Teil)

Das Thema Haftung bei Reparaturen im nicht gewerblichen Bereich beschäftigt viele Reparatur Initiativen, die ehrenamtlich arbeiten – sie sind rechtlich irgendwo zwischen privatem und gewerblichen Anforderungen der Versicherer und des Gesetzgebers angesiedelt. Vor allem Arbeiten an Elektrogeräten sind aufgrund der hohen Gefährdung durch Strom und der daher im gewerblichen Bereich geltenden hohen Anforderungen (Qualifikation der Reparateure,  umfangreiche  Sicherheitsmaßnahmen) schwer einzuordnen. Nicht nur die Versicherungsträger tun sich hier schwer. Hinzu kommt, dass eine Einordnung auch davon abhängt, wer die Reparatur tatsächlich durchführt: Besucher oder der Experte der Reparatur Initiative. Denn auch hier ist theoretisch alles möglich: vom Szenario, in dem der Besucher lediglich Werkzeug und Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt bekommt, über die durch den Besucher selbst gemachte Reparatur mit Hilfe in Wort oder Tat durch den Experten bei Bedarf, bis zur komplexen Elektronikreparatur, die mit Profi-Messgerät und Lötstation quasi im Alleingang vom Reparaturexperten durchgeführt wird. Gerade bei Elektronik und allgemein elektrischem Strom sind die Kenntnisse der Besucher oft gering und die Hemmschwelle hoch. Wenn man sich die Vorgehensweise in den verschiedenen Reparatur Initiativen anschaut, findet man genau diese Bandbreite auch wieder: vom engagierten Einzelkämpfer, der unentgeltlich seine Werkstatt zur Verfügung stellt bis zum Repair Café mit quasi-professionellen Strukturen und Abläufen, die den gewerblichen Anforderungen der Berufsgenossenschaften genügen – und die für die meisten kleineren ehrenamtlichen engagierten Reparatur Initiativen unmöglich sind – und möglicherweise auch unerwünscht.

Uns vom Repair Café Stuttgart sind auf der Suche nach Informationen und einem eigenen Weg viele Meinungen und Einschätzungen begegnet – von Elektrikern, Versicherern, Rechtsanwälten und Sachverständigen, Sicherheitsfachkräften und… von ehrenamtlichen Helfern und Besuchern. Um Licht in das Dunkel zu bringen und für uns und andere Initiativen und Ehrenämtler die Entscheidung leichter zu machen und die Angst zu nehmen, tragen wir hier die Informationen zusammen.

Den Anfang macht ein Interview mit Ralf Ensmann, Sachverständiger und Unternehmensberater: Franz Streibl hatte die Gelegenheit für Werkstadt Stuttgart als Träger des Repair Café Stuttgart mit ihm den Sachverhalt näher zu beleuchten.

Interview mit Dipl.-Ing. Ralf Ensmann, Sachverständiger und Unternehmensberater für rechtssichere Organisation in elektrotechnischen Bereichen

Dipl.-Ing. Ralf Ensmann
Dipl.-Ing. Ralf Ensmann

Werkstadt Stuttgart: Herr Ensmann, ein wichtiger Bestandteil der Sicherheitsorganisation in Unternehmen sind die regelmäßig wiederkehrenden Sicherheitsprüfungen von Elektrogeräten. Sie beraten deutschlandweit Firmen, halten Vorträge und haben unter anderem über dieses Thema auch ein Fachbuch geschrieben. Was halten Sie vor diesem Hintergrund von Reparatur Cafés?

Ralf Ensmann: Reparatur Cafes sind eine gute Idee und die Hilfe zur Selbsthilfe ist insbesondere in der heutigen Zeit ehrwürdig. Außerdem gefällt mir, dass die Reparaturen unter Aufsicht von Fachleuten stattfinden und es klare Regeln gibt. Mein Haupttätigkeitsfeld ist die Beratung zum Thema elektrotechnische Sicherheit im gewerblichen und industriellen Umfeld. In diesem, dem staatlichen Arbeitsschutzrecht und den berufsgenossenschaftlichen Regelwerken unterliegenden Bereich ist vieles durch konkrete Vorgaben und Handlungsempfehlungen geregelt. Ein davon klar abzugrenzender Bereich ist die Privatsphäre, wo die Regeln der oben genannten Bereiche nicht einschlägig sind, da sie nicht unter deren Geltungsbereich fällt.

WS: Warum fällt der private Bereich nicht unter das Arbeitsschutzrecht und was ist die Besonderheit von Reparatur Cafés?

RE: Weil es im privaten Bereich nicht die Rollen ‚Arbeitgeber‘ und ‚Arbeitnehmer‘ beziehungsweise ‚Unternehmer‘ und ‚Versicherter‘ gibt. Der Betrieb eines gemeinnützigen und ehrenamtlich betriebenen Reparatur Cafes liegt genau auf der Schwelle – um nicht von ‚Grauzone‘ zu sprechen – zwischen den beiden oben beschriebenen Bereichen und daher ist auch die Auseinandersetzung mit diesem Thema für die Betreiber eines Reparatur Cafés von besonderer Bedeutung.

WS: Was ist bei der Reparatur von tragbaren Elektrogeräten in Reparatur Cafés zu beachten?

RE: Rein fachlich sollte es am Ende keine Unterschiede zu Reparaturen in anderen Bereichen geben. Unsere technischen Sicherheitsregeln sind keine Schikane sondern das Resultat von vielen Jahrzehnten von Erfahrungen und haben deshalb eine solide Grundlage. Der rechtliche Rahmen und die Anforderungen an die handelnden Personen unterscheiden sich natürlich schon etwas. Zunächst ist – wie eben schon kurz angesprochen – die Betrachtung des Geltungsbereichs der Regelwerke sinnvoll. Dazu kann ich sagen, dass beispielsweise berufsgenossenschaftliche Regelwerke wie die DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3), staatliche Regelwerke, wie beispielsweise die Betriebssicherheitsverordnung und das Arbeitsschutzgesetz in diesem ehrenamtlichen Umfeld aus meiner Sicht erst einmal nicht gelten, weil das bereits angesprochene, wichtige Kriterium des übergeordneten Arbeitgebers und des untergeordneten Beschäftigten in einem Reparatur Cafe fehlt.

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Ralf Ensmann ist Sachverständiger und Unternehmensberater im Bereich Elektrotechnik.

Wo immer ein Unternehmer versicherte Beschäftigte hat, muss er beispielsweise nach DGUV Vorschrift 3 die dem Versicherten bereitgestellten Geräte vor der ersten Inbetriebnahme, in bestimmten Zeitabständen und auch nach einer Instandsetzung oder Reparatur prüfen.
Im Rahmen der Betriebssicherheitsverordnung wird an den Arbeitgeber die Forderung gestellt, seinen Beschäftigten nur sichere Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen. Man sieht also, dass im unternehmerischen Bereich in diesem Themenfeld relativ klare Vorgaben existieren. Für Sie zu Hause, für Ihre Familienmitglieder beispielsweise, brauchen Sie allerdings nicht die Bohrmaschine prüfen und mit einem Aufkleber versehen. Sie fallen als Privatpersonen, wie eben bereits ausgeführt, nicht in den Geltungsbereich der genannten Regelwerke. Es darf allerdings an der Stelle nicht unerwähnt bleiben, dass auch der private Nutzer elektrische Anlagen und Geräte nur bestimmungsgemäß verwenden
darf, also in der Form, wie es der Hersteller in seiner Gebrauchsanleitung vorgibt. Und es versteht sich auch von selbst, dass jeder Nutzer vor der Benutzung von elektrischen Anlagen und Geräten eine Sichtprüfung mit seinem gesunden Menschenverstand durchführt, bei der augenfällige Mängel, wie Beschädigungen, Spuren von Überlastung oder
Manipulationen in der Regel auffallen sollten.
Wozu ich für den langfristigen Erfolg von Reparatur Cafés raten kann, ist Geräte nur nach klaren, festgelegten Standards zu reparieren und die reparierten Geräte, die das Reparatur Café verlassen elektrotechnisch zu prüfen und die Prüfprotokolle im Reparatur Café zu belassen und zu dokumentieren. Welche Prüfschritte im Einzelnen durchzuführen sind regelt in Deutschland eine DIN-Norm.
Auch wenn das Reparatur Café nur ein gemeinnütziger Verein ist, muss mit einer gewissen Sorgfalt vorgegangen werden. Das Engagement der ehrenamtlich tätigen Mitarbeiter sollte sich nämlich nicht irgendwann gegen diese selbst richten können. Insofern ist es aus meiner Sicht für die handelnden Personen unerlässlich, sich auch in diesem gemeinnützigen Bereich rechtssicher aufzustellen. Das man die Tätigkeiten ’nur ehrenamtlich‘ ausführt, schützt im Schadensfall nicht unbedingt vor einem Haftungsanspruch.
Gute Maßnahmen in diesem Zusammenhang sind zum einen klare Reparatur- und Handlungsvorgaben und zum anderen die elektrotechnische Prüfung nach der Reparatur der Geräte auf ihre Sicherheit hin – inklusive der entsprechenden Dokumentation. Dieses Vorgehen sollten die ehrenamtliche tätigen Personen in eigenem Interesse im Reparatur Cafe etablieren. Durch die beschriebene Sicherheitsprüfung der Geräte und durch die Dokumentation der Prüfungsergebnisse stellt sich der Verein juristisch gut auf, für den Fall, dass im potentiellen Schadensfall Dritte Ansprüche an den Verein stellen. Diese Vorgehensweise sollte zumindest für die Reparatur von Elektrogeräten der Standard sein. Für andere Geräte mit möglichen Gefahrenpotentialen kann ich hier keine Aussage treffen.

WS: Bisher haben wir einen einfachen Haftungsausschluss unterschreiben lassen. Ist das für sich nicht schon ausreichend?

RE: Ein relativ allgemeiner Haftungsausschluss kann auch ausgehebelt werden oder ist zumindest angreifbar, denn er lässt gewisse Lücken. Der Besucher des Reparatur Cafés kann eine Gefahr im Zweifel nicht richtig einschätzen und sollte neben dem Haftungsausschluss künftig mitunterschreiben, dass er eine Unterweisung bezüglich der Elektrosicherheit vor Beginn des Reparaturprozesses erhalten hat. Diese Unterweisung muss in der Praxis dann natürlich auch erfolgen.

WS: Was ist bei Elektrogeräten also zu prüfen?

RE: Die eigentliche Prüfung sollte exakt genauso ablaufen, wie elektrische Prüfungen in der Unternehmenssphäre. Hier darf es keine Unterschiede geben. Die hierfür etablierte und einschlägige Norm ist seit vielen Jahren die DIN VDE 0701-0702 Prüfung nach Instandsetzung, Änderung elektrischer Geräte – Wiederholungsprüfung elektrischer Geräte – Allgemeine Anforderung für die elektrische Sicherheit. Der gesamte Prüfablauf umfasst eine Sichtprüfung, eine messtechnische Überprüfung (beispielsweise Schutzleiterprüfung oder Isolationswiderstandsmessung) sowie eine Funktionsprüfung inklusive der Überprüfung der Sicherheitseinrichtungen. Wenn man solche Prüfungen durchführt, dann müssen natürlich die ausführenden Personen entsprechend gut qualifiziert und die richtigen Mess- und Prüfgeräte im Reparatur Café vorhanden sein. Ein Prüfaufkleber, der nach erfolgreich bestandener Prüfung im gewerblichen Bereich auf den elektrischen Geräten angebracht wird, ist aus meiner Sicht nicht notwendig, da das reparierte Gerät ja das Reparatur Café nach der Reparatur umgehend wieder verlässt und danach wieder ausschließlich im privaten Bereich verwendet wird. Für das Reparatur Café wäre wichtig, dass ein schriftlicher Nachweis über die erfolgreich durchgeführte Prüfung im Reparatur Café verbleibt. Dafür sollte ein einseitiges Prüfprotokoll ausreichen. Das Protokoll sollte vom ausführenden Prüfer des Reparatur Cafes unterzeichnet sein. Damit wird transparent und nachvollziehbar dokumentiert, dass das Gerät in geprüftem und sicherem Zustand das Reparatur Café verlassen hat.

WS: Messgeräte für Sicherheitsprüfung sind teuer. Wäre es ausreichend nur ein Gerät pro Café anzuschaffen?

RE: Auch der ‚Qualifikationsaufwand‘ der Betreuer, die dann letztlich die Prüfungen als befähigte Personen durchführen, ist zu berücksichtigen. Voraussichtlich reicht ein Prüfgerät aus. Es ist natürlich zunächst zu überprüfen, wieviele elektrotechnische Prüfungen in welchem Zeitraum durchgeführt werden. Man könnte die instandzusetzenden Geräte mit einem einzigen Messgerät beispielsweise an einer Stelle einer Eingangs-, zumindest aber einer Ausgangsprüfung unterziehen.
Aus organisatorischer Sicht macht auch eine kurze Sicherheitseinweisung zu den Gefahren des Stromes vor Beginn der Reparatur durchaus Sinn. Aus der Praxis kann ich berichten, dass mir messtechnische Seminare bekannt sind, bei denen die Teilnehmer vor Beginn des Seminars eben eine solche Sicherheitseinweisung erhalten und diese dann auf einem entsprechenden Formular durch Unterschrift bestätigen. Außerdem stimmen die Teilnehmer zu, den Anweisungen der fachlichen Leitung stets zu folgen und nicht selbsttätig in offene Elektrogeräte zu fassen. Für das Reparatur Café könnte es ein Ansatz sein, das bereits bestehende Haftungsausschlussformular diesbezüglich zu erweitern. Man könnte das erweiterte Formular dann ‚Einweisung für Elektroreparaturen und Haftungsausschluss‘ nennen. Man muss natürlich andererseits schauen, dass der gesamte Ablauf dadurch nicht zu bürokratisch wird. Die Rückseite dieses Formulars könnte dabei selbst schon als Formular für die Dokumentation der Sicherheitsprüfung der Elektrogeräte vorbereitet sein.

WS: Herr Ensmann, vielen Dank für Ihre wertvollen Hinweise!

Wir bedanken uns bei Herrn Ensmann für die Expertise und Unterstützung. Den Artikel Elektroreparaturen in ehrenamtlich betriebenen Reparatur Cafes gibt es auch zum Herunterladen als PDF.

Buch: Ensmann et al 2011, die verantwortliche Elektrofachkraft
Ensmann – Euler – Eber: Die verantwortliche Elektrofachkraft. VDE Verlag, 2011.
ISBN-13: 783800731497

Kommentare

10 Antworten zu „(Elektro-)Reparaturen in ehrenamtlichen Initiativen – Haftung und Verantwortung (1.Teil)“

  1. Avatar von Norbert Pricken-Ulrich
    Norbert Pricken-Ulrich

    Hallo,
    auch wir haben uns beim Repair café Recklinghausen mit der Frage der Haftung intensiv beschäftigt. Unser Ergebnis:
    Wir setzen ein VDE-Messgerät zur Schlussüberprüfung ein und dokumentieren das Ergebnis.
    Problematisch bleibt die Frage der „groben Fahrlässigkeit“ (ein Nichtfachmann repariert etwa ein elektrisches Gerät), die bei normalen Haftpflichtversicherungen nicht abgedeckt ist. In Nordrhein-Westfalen gibt es genau dazu ein Versicherung durch die Landesregierung:

    Haftpflicht-Sammelversicherungsvertrag des Landes Nordrhein-Westfalen
    Viele ehrenamtlich und freiwillig Engagierte üben ihre Tätigkeit außerhalb von rechtlich selbstständigen Organisationen aus, beispielsweise in Selbsthilfegruppen ohne Vereinsstatus. Für diese Engagierten hat das Land eine pauschale Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Über diese sind auch die ehrenamtlich und freiwillig Engagierten mitversichert, die zwar für eine rechtlich selbstständige Einrichtung tätig werden, für die aber keine Absicherung über ihre Einrichtung oder Organisation bzw. eine private Haftpflichtversicherung besteht.
    Informationen und Ansprechpartner bei Fragen finden sich in einem Faltblatt des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen sowie in einer Übersicht häufig gestellter Fragen:

    »Sicherheit im Ehrenamt« (PDF) http://www.engagiert.in.nrw.de/pdf/Flyer_Sicherheit_12_2011.pdf

    Informationen zu einzelnen Versicherungsfragen hat die bundesweite Initiative »für mich, für uns, für alle« zusammengestellt

    Vielleicht gibt’s in BaWü etwas Vergleichbares.
    Mit Grüßen aus Recklinghausen

    1. Avatar von Sylvia
      Sylvia

      Hallo!
      Vielen Dank für diese Infos nach Recklinghausen!
      An einer Schlussüberprüfung elektrischer Geräte arbeiten wir gerade auch und auch das Thema “Versicherung” beschäftigt uns.
      Wir freuen uns sehr über den Austausch von Erfahrungen und Verfahrensweisen in verschiedenen Repairinitiativen, der für uns – und hoffentlich auch für viele andere Initiativen – sehr bereichernd ist.
      Beste Grüße aus Stuttgart!

      1. Avatar von Walter Krämer
        Walter Krämer

        Hallo, ja in Baden-Württemberg gibt es auch die Versicherung über das Land. Die ist jedoch NUR für Initiativen, die keinem Verein oder einer anderen Institution (Stadt, Kirche etc.) angehören. Wir vom Repair Café Waldenbuch haben damit unsere MITMACHER ganz gut abgesichert. Bei Elektrogeräten haben wir einen Elektromeister mit einem Prüffeld vor Ort, bei diesem gehen alle Geräte – auch wenn diese NUR geöffnet wurden – über den Prüftisch. Das Ergebnis wird protokolliert.

        Viele Grüße aus Waldenbuch

        Walter Krämer

        1. Avatar von Felix

          In Baden-Württemberg besteht für alle Ehrenamtlichen eine Unfallversicherung (kostenlos über die Ecclesia Versicherung):
          „Unfall- und Haftpflichtversicherung des Landes Baden-Wüttemberg

          Das Land Baden-Württem­berg hat mit der Ecclesia Versi­che­rungs­­­dienst GmbH einen Rahmenvertrag zum Unfall- und Haftpflicht­­schutz für die nicht versi­cher­ten bürger­schaft­­lich und ehren­­am­t­­lich Tätigen in Baden-Württem­berg abgeschlos­­sen. Der Versi­che­rungs­­­schutz ist für Ehren­­am­t­­li­che kostenfrei.“

          Nicht in Vereinen organisierte Ehrenamtliche sind zusätzlich auch Haftpflichtversichert.
          Für Reparatur Initiativen besteht die Möglichkeit, sich kostenlos über das Netzwerk Reparatur Initiativen zu versichern (Haftpflicht). So haben wir es geregelt.

  2. Avatar von Christoph Schmidt
    Christoph Schmidt

    Hallo, hier noch eine Zusammenstellung von Haftungsrisiken bei Initiativen und Veranstaltungen.

    Haftungsrisiken bei Initiativen / Veranstaltungen

    gekürzt und verschoben in eigenen Beitrage

    1. Avatar von Norbert Pri
      Norbert Pri

      Wenn ich das jetzt alles berücksichtigen soll (wie auch in eurem 2. Artuikel), dann kann man ja das Repair Café gleich wieder sein lassen. Eine solche Zusammenfassung halte ich für überhaupt nicht hilfreich, der praktische Nutzen ist gleich null. Sinnvoll wäre wenn eine „Fachkraft“ mal diese juristischen Schwurbeleien auf die praktische Umsetzbarkeit in Repair Cafés überprüfen würde und entsprechende Empfehlungen zusammenstellen würde.
      Norbert Pricken-Ulrich vom Repair Café Recklinghausen

      1. Avatar von Felix

        Naja. Ich kann die Kritik bzw. die Bedenken nachvollziehen, allerdings würde ich persönlich versuchen, Sie etwas freundlicher zu formulieren 😀
        Wir müssen tatsächlich auch aufpassen, dass ein sicherheitstechnischer und organisatorischer Formalismus nicht Kreativität und Engagement töten, wenn es das ist, was sie meinen.
        Wenn ich mal inhaltlich auf ihre Kritik eingehen darf:
        1) Sowohl Herr Ensmann (Sachverständiger und Ingenieur) als auch Herr Schmidt (Sicherheitsfachkraft) sind ziemlich eindeutig „Fachkräfte“.
        2) Fachlicher und juristischer Sachverstand wurden also vermutlich durchaus bei der Erstellung der jeweiligen Beiträge verwendet, und auch die Stellungnahme eines Juristen des Netzwerks Reparatur Initiativen zum Thema Haftung sind recht fundiert.
        Und gehen in die gleiche Richtung. Die Erkenntnis: wie so oft im Leben gibt es kein eindeutiges Richtig und FALSCH! Ehrenamtliche Reparatur Initiativen bewegen sich rechtlich eben irgendwo zwischen Privat und Unternehmen. Klarheit wird es geben, wenn es mal zu einem Rechtsstreit kommt. Ansonsten gilt: Informieren und nach bestem Wissen und Gewissen arbeiten.
        3) Und auch die 2te Auflistung von Christoph Schmidt halte ich für durchaus sinnvoll und sehe darin sehr wohl praktischen Nutzen, weil sie die rechtlichen Anforderungen zusammen trägt und aus neuer Perspektive (der Sicht des Versicherten) beleuchtet.
        Die Repaircafes in Deutschland setzen die „juristischen Schwurbeleien“ übrigens von 1:1 bis so gut wie gar nicht um. Es hängt also wohl viel vom persönlichen Sachverstand, den Ressourcen und dem Sicherheitsbedürfnis der Initiatoren ab.

        Die Kurzversion, um als Betreiber eines Repaircafes Sicherheit und Gesundheit und das eigene Risiko möglichst gering zu halten wäre:
        – Anschauen und Analysieren WER WAS WO WIE repariert und welche Risiken und Gefahren bestehen: hat der „Reparateur“ das Wissen, das Werkzeug, ausreichend Platz, Licht etc
        – Sichere Arbeitsumgebung, sicheres Werkzeug, notwendigen Schutz wie Schutzbrille, Handschuhe etc bereitstellen und darauf achten, dass am Stromkreis ein FI / RCD vorgeschaltet ist, keine Gefahrstoffe rumstehen, keine Geräte offen unter Spannung herumstehen, etc…
        – Alle Beteiligten dokumentiert darauf hinweisen, dass und welche Gefahren vorhanden sind und was getan werden muss, um diese gering zu halten (Verhalten)
        – Versicherungsschutz prüfen und ggf. Versicherung abschliessen (Haftpflicht, Unfall…)
        – Haftungsausschuss Formular verwenden
        Und wenn man keine Ahnung hat, wie das alles richtig geht: einlesen (Achtung: verschwurbelt) oder jemanden fragen, der sich damit auskennt: Sachverständigen, Sicherheitsfachkraft, Elektrofachkraft. Zum Beispiel.
        Oder einfach mit Motivation und Freunde drauflos arbeiten, und das oben am besten nie gelesen haben.

  3. […] Thema Haftung bei Reparaturen im ehrenamtlichen Rahmen hatten wir auf unseren letzten Beitrag im Juli von Ralf Ensmann , der sich speziell mit Elektroreparaturen und den gesetzlichen Anforderungen hierbei […]

  4. […] ist groß, und wie immer drehte es sich auch um die Haftungsfrage (siehe hierzu unsere Diskussion Teil 1 und Teil 2) und eine Experten- und Wissensdatenbank. Das einmalige Treffen könnte aber auch schon […]

  5. Avatar von Jade Labrentz

    Danke für den tollen Beitrag zum Thema Haftung bei (Elektro-)Reparaturen im nicht gewerblichen Bereich. Bei mir ist ein kleiner Kühlschrank kaputt gegangen und ich wollte gucken, welche Möglichkeiten ich hatte. Die Reparatur in einer ehrenamtlichen Werkstatt ist tatsächlich eine gute Idee – man muss naturlïch noch das Gerät transportieren! Ich habe mir aber nie die Frage nach dem Unfallrisiko gestellt und wie das in solchen Situationen von der Versicherung übernommen wird. Jetzt weiß ich mehr darüber 😉

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